AlpineReach

§ 01 · ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Rahmen für Mandate mit AlpineReach.

Diese Bedingungen bilden den allgemeinen Rahmen für Mandate mit AlpineReach. Die konkreten Konditionen jedes Mandats werden in einem individuellen Mandatsvertrag schriftlich vereinbart. Bei Widerspruch zwischen diesen Bedingungen und dem Mandatsvertrag gilt der Mandatsvertrag.

Stand: Mai 2026

§ 02 · GELTUNGSBEREICH

Für wen diese Bedingungen gelten.

Diese AGB gelten für alle Mandate zur privaten Arbeitsvermittlung, die AlpineReach Solutions KLG mit Unternehmenskunden eingeht. Sie gelten nicht gegenüber Kandidaten; deren Verhältnis zu AlpineReach ist im Rahmen der geltenden Schweizer Vermittlungsregeln kostenfrei.

§ 03 · LEISTUNG

Was AlpineReach erbringt.

AlpineReach erbringt private Arbeitsvermittlung im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) auf Grundlage einer kantonalen Bewilligung des Kantons Zürich vom 29. September 2023 und einer eidgenössischen Bewilligung zur grenzüberschreitenden Vermittlung des SECO vom 6. Oktober 2023.

Der Fokus liegt auf Senior-Rollen im Microsoft-Dynamics-365-Ökosystem. Personalverleih ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Contracting wird über einen Schweizer Payroll-Partner abgewickelt; in diesem Fall gelten zusätzlich die entsprechenden Vereinbarungen dieses Partners.

§ 04 · MANDATSMODELLE

Drei Modelle, je nach Mandat.

AlpineReach arbeitet in drei Mandatsmodellen. Welches Modell zur Anwendung kommt, wird im Mandatsvertrag festgelegt.

Erfolgsbasis

Honorar wird ausschliesslich bei erfolgreicher Vermittlung und Vertragsunterzeichnung zwischen Kandidat und Kunde fällig. Höhe und Berechnungsbasis sind im Mandatsvertrag definiert.

Retainer

Eine vereinbarte Anzahlung wird bei Mandatsbeginn fällig, die Restzahlung bei Vertragsunterzeichnung zwischen Kandidat und Kunde. Höhe, Fälligkeit und Verrechnung sind im Mandatsvertrag definiert.

Contracting

Bereitstellung verfügbarer Freelance-Profile auf Anfrage. Vergütungsmodelle und Konditionen werden pro Anfrage festgelegt; die operative Abwicklung erfolgt über den Payroll-Partner.

§ 05 · MITWIRKUNG DES KUNDEN

Was wir vom Kunden brauchen.

Der Kunde stellt für die Durchführung des Mandats alle für eine fachliche Sondierung notwendigen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören Rollenbeschreibung, fachliche Anforderungen, Vergütungsrahmen, Standort, Mandatsmodell und Ansprechpartner.

Der Kunde verpflichtet sich, vorgestellte Kandidaten ausschliesslich im Rahmen des Mandats zu verwenden und Profile nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 06 · GARANTIE

Auf Wunsch im Mandatsvertrag.

Eine Vermittlungsgarantie wird nicht generell zugesichert. Auf Wunsch des Kunden kann eine Garantieregelung im Mandatsvertrag vereinbart werden.

§ 07 · GEHEIMHALTUNG

Beidseitig, auch nach Mandatsende.

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen vertraulich. Dies gilt auch nach Abschluss des Mandats. Personenbezogene Informationen zu Kandidaten werden ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwendet.

§ 08 · HAFTUNG

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

AlpineReach haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist im Übrigen auf die im jeweiligen Mandat vereinbarte Vergütung begrenzt.

AlpineReach übernimmt keine Garantie für den tatsächlichen Verbleib oder die Leistung eines vermittelten Kandidaten im Unternehmen des Kunden.

§ 09 · DATENSCHUTZ

Verweis auf Datenschutzerklärung.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach Massgabe der Datenschutzerklärung unter alpinereach-solutions.com/datenschutz.

§ 10 · ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Schweizer Recht, Gerichtsstand Zürich.

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. AlpineReach behält sich vor, den Kunden auch an dessen Sitz zu klagen.

§ 11 · ÄNDERUNGEN

Wie wir die AGB anpassen.

AlpineReach kann diese AGB anpassen. Für laufende Mandate gilt die zum Zeitpunkt des Mandatsabschlusses jeweils geltende Fassung.

Stand: Mai 2026